Die Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine der ältesten wirtschaftlichen Rechtsformen in Deutschland. Sie entstand einst aus dem Impuls heraus, Unterstützung für notleidende LandwirtInnen zu organisieren. Heute finden wir sie überall: beim Wohnungsbau über Energieversorgung bis zum Handel. Nach unserer Vorstellung sollen diese Erzeuger-Verbrauchergenossenschaften auch in der Landwirtschaft wieder eine stärkere Rolle spielen. Also wir sorgen für gute Arbeitsbedingungen für unsere Landwirte und schützen unser wichtigstes Gut, Boden.

Ein paar Fakten

Die Rechtsform ist eine Mischform aus einem Verein und einer GmbH. Sie ist:

  • Demokratisch – alle Führungspositionen werden von den Mitgliedern gewählt und jedes Mitglied hat eine Stimme
  • Transparent – Unternehmensdaten sind von den Mitgliedern einsehbar.

Durch die Bündelung von Mitgliedereinlagen kann gemeinsam ein starkes Unternehmen aufgebaut werden, welches mehr erreicht als der Einzelne.

Genossenschaften sind zur Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband verpflichtet. Dieser ist ständiger Begleiter und unterstützt bei diversen Fragestellungen. Zusätzlich wird die Genossenschaft aller ein bis zwei Jahre auf ihre wirtschaftliche Situation hin überprüft. Die Genossenschaft ist die Unternehmensform mit den wenigsten Insolvenzanmeldungen.

Wir sind Mitglied im Prüfungsverband der kleinen und mittleren Genossenschaften in Berlin.
Die Strukturen einer Genossenschaft ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz.

Die Organe

Die Generalversammlung
Dies ist das höchste Gremium einer Genossenschaft. Die Generalversammlung wählt z.B. die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Sie bestimmt ihre Anzahl und Amtszeit und lenkt so auch die Arbeitsweise der Genossenschaft.

Der Aufsichtsrat

Dr. Matthias Stübner (Vorsitzender)
Marcel Schatte
Daniel W. Freudl

Der Vorstand

Lene Waschke
Kay Neumann
René Tettenborn